Schön, das Du bei uns Mitglied werden möchtest!
Auch Vereine brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld. Eine der wohl wichtigsten Einnahmequellen der Vereine sind dabei die Beiträge ihrer Mitglieder. Beitrag muss bei der SAV jedes Mitglied zahlen, eine sogenannte Beitragsfreiheit gibt es bei der SG Aumund-Vegesack nicht, auch wenn dieses immer wieder gerne von Außenstehenden behauptet wird.
Für Deine Mitgliedschaft nachfolgend einige Erläuterungen:
1. Anmeldungen/Passanträge sind ausschließlich bei Bernd Siems (Herrenbereich) bzw. Regina Seefeld (Jugendbereich) abzugeben.
2. Alle Neuanmeldungen müssen am Lastschriftverfahren teilnehmen (d.h. eine Kontoverbindung angeben) bzw. den Vereinsbeitrag vorab bei Vereinseintritt in bar bezahlen. Bitte beachten:
Ab dem 01.07.2016 kassieren wir 20,- € (Aufnahmegebühr) + 30,- € (Anteil Mitgliedsbeitrag) in bar bei der Anmeldung ein.
3. Vereinsbeitrag ist eine Bringeschuld, d.h. sollten das Konto des Mitglieds nicht gedeckt sein, werden auch die eventuell anfallenden Bankgebühren zusätzlich zum Jahresbeitrag fällig.
4. Eine Zahlung per Rechnung wird es für Neuanmeldungen der Fußballabteilung ab sofort nicht mehr geben.
5. Neuanmeldungen werden durch Bernd Siems, Angela Lange-Bullmahn oder Regina Seefeld auf der SAV – Geschäftsstelle abgegeben und der Erhalt der Anträge wird dort quittiert.
6. Die Geschäftsstelle wurde angehalten anderweitige Beitrittserklärungen nicht anzunehmen.
Beitrags-und Gebührenordnung
Die aktuelle Beitragsordnung seht Ihr unter www.sav-fussball.de.
Weitere wichtige Hinweise zur Beitragsordnung
Kinder und Jugendliche, die im Familienbeitrag enthalten sind, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch aus diesem Beitrag herausgenommen und Selbstzahler.
Sollte kein schriftlicher Antrag mit Schul- oder Lehrbescheinigung zwecks Beitragsermäßigung vorliegen, wird der Beitrag für Erwachsene erhoben. Ermäßigter Beitrag wird bis zum Ende der Ausbildung gewährt (maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres).
Bei Lastschriftzahlern halbjährlicher Einzug zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres.
Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine Gebühr von EUR 10,– erhoben.
Rechnungszahler erhalten weiterhin eine jährliche Rechnung, bei einer zusätzlichen Gebühr von 2 €.
Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. und 31.12. möglich. Er muß dem Verein durch schriftliche Erklärung mindestens ein Monat vorher angezeigt werden (31. Mai und 30. November). Trainer, Übungsleiter sowie Betreuer sind nicht berechtigt, Kündigungen anzunehmen. Kündigungen per eMail werden nicht anerkannt!
Sportverletzungen
Bei jedem Sportunfall mit Verletzungen sollte man sich aus versicherungstechnischen Gründen sofort mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Beitragsjahr = Kalenderjahr
Beitragskonto: Volksbank Bremen-Nord,
Konto-Nr. 10 8888 200, BLZ 291 903 30.
Vereinsformulare als PDF Dokument zum Herunterladen