SAV 3.Sieger bei „Sterne des Sports“ / Kleine Chance auf Endrundenteilnahme in Berlin

Es hat nicht ganz bis ganz oben gereicht – trotzdem sind unsere Verantwortlichen für das Flüchtlingsfußballprojekt bei unserer SAV sehr zufrieden. Bei der Preisverleihung der „Sterne des Sports“ in Silber am vergangenen Dienstag auf dem „Schulschiff Deutschland“ konnten unser Projektleiter Holger Franz und Trainer Sabri Mrad für den 3.Platz neben einem symbolischen Stern auch 1.000 Euro von Hartmut Schulz (Volksbank Bremen-Nord e.G.)  in Empfang nehmen. Zudem wurde unser Projekt „Fußball verbindet“ zusätzlich für den neu geschaffenen ARD-Publikumspreis benannt, bei dem sich für uns eine weitere Chance auf die Teilnahme an der Endrunde in Berlin ergeben. Eine Jury wählt aus sämtlichen für den ARD-Publikumspreis nomierten Clubs (je Bundesland einer, Gesamt 16), drei aus. Per Online-Voting wird dann nach den Worten von Udo Drechsel vom Genossenschaftsverband der Sieger gekürt, der dann neben den Siegern – es siegte für das Land Bremen der TSV St.Magnus (Herzlichen Glückwunsch!) – am 26. Januar 2016 in Berlin von Angela Merkel ausgezeichnet wird. Das heißt, die Chancen liegen zunächst bei 3/16! Wir halten Euch auf dem Laufenden!

„Wir danken der Volksbank sowie der Jury für den Preis, das motiviert mich noch mehr und zeigt, das wir ein gutes Projekt auf den Weg gebracht haben“ äußerte sich Sabri Mrad nach der Veranstaltung gegenüber unserer Online-Redaktion. „Ich bin sehr zufrieden, mal sehen, ob wir die zweite Chance bekommen! Wir werden von dem Preisgeld ausschließlich Anschaffungen für das Projekt tätigen, warme Trainingskleidung wird benötigt“ ergänzte dazu ein gut gelaunter Holger Franz.

Unser Foto zeigt Sabri Mrad und Holger Franz bei der Übergabe der Urkunde, des Sternenpokals sowie des Schecks in Höhe von 1.000,- Euro durch Hartmut Schulz von der Volksbank Bremen-Nord eG, welche diesen Preis gemeinsam mit dem Kreissportbund Bremen-Nord vertreten durch Jürgen Linke vergeben hat.

Die SAV sagt danke!

Bericht aus DIE NORDDEUTSCHE vom 22.10.2015

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